Webflow & DSGVO: Wie geht Datenschutz bei Webflow?
Webflow ist schick, schnell und flexibel – aber ist es auch DSGVO-konform?
Für viele Unternehmen ist Webflow die Plattform der Wahl, wenn es um moderne, performante Websites geht. Doch sobald personenbezogene Daten ins Spiel kommen, wird es datenschutzrechtlich schnell heikel. Hosting in den USA, Content Delivery Networks, eingebettete Google Fonts – all das kann zum Risiko werden, wenn die Website nicht korrekt konfiguriert ist.
In diesem Beitrag klären wir, worauf du achten musst, um Webflow datenschutzkonform zu nutzen. Egal, ob du eine Website, einen Blog oder eine Portfolioseite betreibst – hier erfährst du, wie du deine Webflow-Website DSGVO-sicher machst. Spoiler: Mit ein paar gezielten Maßnahmen und den richtigen Tools ist das durchaus machbar.
Was bedeutet die DSGVO für Websites?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt für alle Websites, die personenbezogene Daten verarbeiten – also Namen, E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder auch Nutzungsverhalten. Sie verpflichtet Website-Betreiber zu Transparenz, Datensparsamkeit und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung. Das heißt: Keine Daten ohne Einwilligung, klare Information, wer was warum speichert, und die Pflicht, Daten sicher zu verarbeiten.
Wenn du z. B. ein Kontaktformular auf deiner Webflow-Website anbietest, Tracking-Tools wie Google Analytics einsetzt oder externe Schriften lädst, dann bewegst du dich im Bereich der DSGVO – und musst handeln.
Webflow-Datenschutz: Die Baustellen
Webflow Inc. hat seinen Sitz in den USA. Das bedeutet: Deine Website wird in der Regel über das Webflow Hosting bereitgestellt – was laut DSGVO einen sogenannten Drittland-Transfer darstellt.
- Google Fonts werden standardmäßig über ein CDN eingebunden → Übertragung der IP-Adresse ohne Einwilligung
- Webflow-Formulare speichern und senden Daten an Webflow-Server in den USA
- Content Delivery Networks können Daten in Drittstaaten weiterleiten
- Viele Nutzer verzichten auf ein korrektes Cookie-Banner, obwohl z. B. Webflow Tracking oder eingebettete Drittanbieter-Inhalte enthält
Kurz gesagt: In der Standardkonfiguration ist Webflow nicht DSGVO-konform.
Webflow DSGVO-konform nutzen – so geht’s
1. Data Processing Addendum (DPA) abschließen
Der erste Schritt zur DSGVO-Konformität ist der Abschluss eines Data Processing Addendum (manchmal auch Data Privacy Addendum) mit Webflow. Dieses findest du unter https://webflow.com/legal und kannst es online unterzeichnen. Es regelt, wie Webflow deine Daten verarbeitet und ist Voraussetzung für eine rechtlich saubere Nutzung.
2. Cookie-Banner korrekt integrieren
Ein gut sichtbares, technisch funktionierendes Cookie-Banner ist Pflicht – besonders, wenn du Analyse- oder Marketing-Tools nutzt. Tools wie Cookiebot, CookieFirst oder das kostenlose Finsweet Cookie Consent Tool für Webflow sind beliebte Lösungen. Wichtig: Alle Skripte müssen vor Einwilligung blockiert werden (Stichwort: echte 2-Klick-Lösung).
Tipp: Wenn du deine Cookies sauber managen willst, findest du später in unserem Blog einen ausführlichen Beitrag dazu.
3. Google Fonts lokal einbinden
Das Einbinden von Google Fonts über das Web (fonts.googleapis.com) ist aus DSGVO-Sicht nicht zulässig – denn dabei wird die IP-Adresse des Nutzers an Google übertragen. Lösung: Google Fonts lokal einbinden. Du kannst sie herunterladen und im Webflow Asset Manager selbst hochladen – oder du nutzt ein Tool wie Finsweet für die technische Umsetzung.
4. Datenschutzerklärung anpassen
Deine Datenschutzerklärung muss Informationen über:
- die Nutzung von Webflow,
- das Hosting bei Webflow Inc.,
- Drittanbieter wie Google oder Meta,
- und eingesetzte Tools wie Cookiebanner oder Formularverbindungen
enthalten. Nutze ggf. einen Datenschutzgenerator – aber achte darauf, Webflow und alle eingesetzten Tools konkret zu benennen.
Achtung bei Automationen: Zapier, Make.com & Co.
Viele nutzen Webflow in Kombination mit Automatisierungs-Tools wie Zapier, Make.com oder n8n, um Formulardaten an CRMs, Newsletter-Tools oder interne Systeme zu übermitteln. Klingt praktisch – ist es auch. Aber: Auch diese Tools müssen datenschutzrechtlich abgesichert sein.
- Prüfe, ob dein Tool data privacy framework zertifiziert ist oder ein DPA anbietet
- Schließe eine Auftragsverarbeitung mit jedem Tool ab
- Stelle sicher, dass du nur Daten verarbeitest, für die du eine Einwilligung hast
- Informiere darüber in deiner Datenschutzerklärung
Kurz: Automatisierung ≠ Datenschutzfreiheit.
Das EU-U.S. Data Privacy Framework – Lösung oder nur Fassade?
Seit 2023 gibt es das neue EU-U.S. Data Privacy Framework, mit dem sich US-Unternehmen datenschutzrechtlich absichern können. Die Zertifizierung nach dem EU-U.S. Data Privacy Framework, das von der EU Kommission verabschiedet wurde, ermöglicht es Firmen wie Webflow, weiterhin Daten aus der EU zu verarbeiten – allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Webflow gehört zu den zertifizierten Unternehmen, was grundsätzlich den Datentransfer in die USA erleichtert.
Aber: Es ersetzt nicht deine Pflichten als Website-Betreiber. Du musst trotzdem Einwilligungen einholen, DPAs abschließen und technische Maßnahmen treffen. Es ist eher ein „Nice to have“, kein Freifahrtschein.
Fazit: DSGVO und Webflow – ein Widerspruch?
Nein – aber du musst wissen, was du tust. Die Kombination aus ansprechendem Design, sauberem Code und Performance macht Webflow gerade für Unternehmen attraktiv. Und mit den richtigen Anpassungen lässt sich Webflow auch DSGVO-konform einsetzen.
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